Parkordnung
Willkommen im Adolf-Vorwerk-Park
Der Adolf-Vorwerk-Park ist ein besonderer Ort der Erholung und zugleich Lebensraum für zahlreiche Pflanzen und Tiere. Damit die historische Parkanlage in ihrer Schönheit und Vielfalt erhalten bleibt, bitten wir alle Besucherinnen und Besucher um einen achtsamen und respektvollen Umgang mit Natur, Anlage und miteinander.
Der Park ist täglich von 7:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit für Besucher geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten bitten wir darum, die Parkanlage nicht zu betreten.
Zum Schutz des Parks und seiner Natur bitten wir Sie:
Bleiben Sie auf den Wegen.
Pflanzflächen, Beete, Naturwiesen und Rasenflächen dürfen nicht betreten werden. Auch das Picknicken auf diesen Flächen ist nicht gestattet.
Schützen Sie Pflanzen und Tiere.
Pflanzen, Pflanzenteile, Blüten, Früchte oder Samen dürfen nicht gepflückt, ausgegraben oder aus dem Park mitgenommen werden. Wildtiere dürfen weder gefangen noch beunruhigt, verletzt oder aus dem Park entfernt werden. Bitte respektieren Sie auch deren Nist-, Brut- und Rückzugsbereiche.
Führen Sie Hunde an der Leine.
Hunde sind im gesamten Park an der Leine zu führen. Bitte achten Sie darauf, dass Hunde weder Pflanzflächen noch Naturwiesen betreten. Hundekot ist unverzüglich aufzunehmen und ordnungsgemäß in einem Abfallbehälter zu entsorgen.
Abfälle.
Bitte entsorgen Sie alle Abfälle – einschließlich gefüllter Hundekotbeutel – ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern. Das Zurücklassen oder Wegwerfen von Abfällen in der Parkanlage ist nicht gestattet.
Schützen Sie unsere Teiche.
Das Baden und Angeln in den Teichen ist nicht gestattet. Auch Hunde dürfen nicht in die Teiche gelassen werden.
Verzichten Sie auf Feuer und Grillen.
Offenes Feuer und Grillen sind im gesamten Park nicht gestattet.
Behandeln Sie den Park sorgsam.
Pflanzen, Wege, Mauern, Geländer, Bänke und sonstige Einrichtungen des Parks dürfen nicht beschädigt, verändert oder verunreinigt werden.
Fahrräder und E-Scooter
Das Fahren und Mitführen von Fahrrädern, E-Bikes, E-Scootern und vergleichbaren Freizeitfahrzeugen ist in der Parkanlage nicht gestattet.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme
Mit Ihrem verantwortungsvollen Verhalten helfen Sie dabei, den Adolf-Vorwerk-Park als wertvolle historische Parkanlage, Ort der Erholung und Lebensraum für Pflanzen und Tiere dauerhaft zu bewahren.
Verstöße gegen diese Parkordnung können zum Verweis aus der Parkanlage führen. Bei Beschädigungen, Verunreinigungen oder sonstigen erheblichen Verstößen behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Adolf-Vorwerk-Park.
Adolf-Vorwerk-Park-Stiftung
